Éléments pour une histoire de la retraite des pasteurs

Während im 16. und 17. Jahrhundert die Kirche vor Ort die lebenslange Versorgung der Kultus-Diener übernehmen musste, wurde im 19. Jahrhundert die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Pensionskasse für Pfarrer im Ruhestand und deren Witwen erkannt. Nach einem Jahrhundert mit unterschiedlichen Initiativen (1850-1945) hat die Festlegung allgemeiner Rentenrichtlinien dennoch keine Vereinheitlichung im gesamten Land ermöglicht: Derzeit sind mindestens drei unterschiedliche Regelungen in Kraft, mit der Begründung, dass damit den Besonderheiten der Bezahlung im Pfarramt am Besten Rechnung getragen werden kann.