Le gouvernement des Églises dans l’Europe protestante au XIXe siècle : un moyen efficace d’arbitrer les dilemmes ?

Erst im Jahr 1872 wurde den Reformierten Kirchen Frankreichs die Abhaltung einer offiziellen Generalsynode gestattet: Es war die erste seit dem Widerruf des Edikts von Nantes (1685), wenn die Synoden der „Wüste“ ausser Betracht gelassen werden. Es entstanden dabei zwei Blöcke, einer der das 1872 verabschiedete Glaubensbekenntnis und das offiziöse presbyterial-synodale System (ab 1879 ganz in Geltung) übernahm, während der andere presbyterial blieb. So blieb es bis zur Trennung von Staat und Kirche im Jahr 1905. Kann dies als eine einzigartige Situation im protestantischen Europa angesehen werden? Nein, denn die Institutionalisierung dieser Synoden bringt fünf Dilemmata ans Licht, in denen sich die meisten Kirchen befanden:

Wie kann die Stellung der Pfarrer ausgewogen gestaltet werden, wie können die kirchlichen Riten vereinheitlicht werden, wie kann eine Verwaltung aufgebaut werden, wie kann der Begriff der Sühne theologisch neu formuliert werden und wie kann mit den maßgeblichen Parteiungen hinsichtlich der Stellung des Religiösen in der Nation umgegangen werden kann. Insgesamt ist die organisatorische Form der Kirchen (presbyterianisch, kongregationalistisch, episkopalistisch), genauso entscheidend wie ihre Positionierung zwischen konfessionellem Pluralismus und Einheitlichkeit. Daher wird es nötig, diese fünf großen Variablen besonders genau in den Blick zu nehmen, um die staatliche Politik und die herrschenden geistlichen Kräfte einordnen zu können und dadurch auch die Rolle interner Brüche, die vielleicht überschätzt werden, neu bewerten zu können. Es wird daher vorgeschlagen, zukünftig in den Kategorien von Form der Kirchlichkeit zu denken und dabei besonders die von Ernst Troeltsch 1912 identifizierten Formen der „kirchlicher Soziallehren“ neu zu sichten, die immer noch sehr anregend sind: (1) Ekklesiastizismus, (2) Sektarianismus und (3) Mystizismus. Die Bezüge und Interaktionen dieser Formen strukturieren zugleich die vierzehn Artikel des vorliegenden Sonderbandes unserer Zeitschrift.