Le luthéranisme en Finlande : entre religion d’État et Église du Peuple

In Finnland hat das Luthertum eine lange Geschichte. Bis 1809 gehörte das Land zum schwedischen Königreich, von 1809 bis 1917 als Großfürstentum zum Russischen Kaiser-Reich. Zar Alexander I. erkannte die Lutherische Kirche an und sie blieb daher Staatsreligion. Der Status der orthodoxen Minderheit wurde ebenfalls garantiert. Bis in die Jahre 1860-1880 mussten finnische Staatsbürger der lutherischen oder der orthodoxen Kirche angehören. Nur ausländische Staatsbürger durften eine andere Religion ausüben. Das Kirchengesetz von 1869 und noch deutlicher das Gesetz über die protestantischen Minderheiten gestatteten den Finnen die Zughörigkeit zu anderen protestantischen Kirchen. Im Jahr 1917 erlangte Finnland seine Unabhängigkeit. Obwohl das Kirchengesetz von 1869 eine Trennung von Kirche und Staat eingeführt hatte, blieb Finnland ein Staat lutherischer Konfession, was sich erst mit der Verfassung von 1919 änderte. Im 20. Jahrhundert gebrauchten die Kirchenleitenden lieber den Begriff der Volkskirche. Weil aber die ortthodoxe Kirche ebenfalls bestätigt wurde, wurden beide Kirchen offiziell (staatlich) anerkannt. Die Religionsfreiheit wurde erst im Jahr 1923 eingeführt.